Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kaskoversicherung, eine gesetzliche Pflichtversicherung. Egal, ob Auto, Mofa oder Motorrad, jedes motorisierte Fahrzeug auf öffentlichen Straßen muss haftpflichtversichert sein.
Leistungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in erster Linie die dem Unfallgegner entstandenen Kosten, wenn die Schuldfrage klar zu Lasten des Versicherungsnehmers geklärt ist. Damit ist klar, warum die Versicherung für jeden Pflicht ist. Die Entschädigung des Unfallopfers soll in jedem Fall gewährleistet sein, egal, wie solvent der Verursacher ist. Neben Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich oft um Kosten für Mietwagen, Gutachter und Abschleppunternehmen. Ist nicht nur Sachschaden entstanden, kommen Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder im schlimmsten Fall Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit oder Begräbniskosten hinzu.
Deckungssummen
Diese Kostenansammlung würde jeden Normalverdiener in den Ruin bleiben, es entstehen schnell beträchtliche Summen. Entsprechend hoch sind die vorgegebenen Deckungskosten. In Deutschland gelten 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, die die Folgekosten der Heilung und etwaiges Schmerzensgeld absichern, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Die Deckungssummen der meisten Versicherungstarife sind deutlich höher und reichen oft bis 100 Millionen Euro.
Beitragshöhe
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine pauschale Beitragshöhe. Diese ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nutzen Sie online einen Autoversicherungsrechner um schnell und unkompliziert die Beitragshöhe für verschiedene Autotypen zu vergleichen. Ein entscheidender Faktor ist die Typklasse des Fahrzeugs. Genaue Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.kfzagenten.com/. Weitere Merkmale sind die Schadensfreiheitsklasse, die jährlich gefahrenen Kilometer und die Regionalklasse.
Haftungsausschluss
Wer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol Auto fährt und einen Unfall baut, ist nicht versichert. Zum Schutz des Unfallopfers geht die Versicherung zwar trotzdem in Vorleistung, wird die Kosten aber vom Verursacher zurückverlangen.