Anhängerversicherung

Anhängerversicherung Hamburg

Da ein Anhänger nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug mitversichert ist, muss er eigenständig versichert werden.

Dabei ist man verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung lässt sich bei Bedarf noch um die Teil- und Vollkaskoversicherung, ggf. mit einer Selbstbeteiligung ergänzen.

Viele Versicherer versichern einen Anhänger nur, wenn auch das ziehende Fahrzeug dort versichert ist.

Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht bei uns versichert ist, prüfen wir dies gerne für Sie!

Kontakt über Tel 040 – 572 450 96 oder das Kontaktformular (s.u.).

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Versicherungsmakler Hamburg: Ohligschläger & Berger

Sebastian Ohligschläger und Michael Berger
(Ihre Versicherungsmakler Hamburg)

Worauf es bei einer Anhängerversicherung Hamburg ankommt

Bei einer Anhängerversicherung gibt es Unterschiede in folgenden Leistungspunkten:

Haftpflichtversicherung

  • MallorcaPolice

Teil- und Vollkaskodeckung (soweit versichert)

  • Schaden durch Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch
  • Elementarschäden
  • Glasbruchschäden
  • Marderbiss-Schäden
  • Mehrwert
  • Unfallschäden
  • Vandalismus

Außerdem unterscheidet sich die Anhängerversicherung in manchen Punkten von der klassichen privaten KfZ-Versicherung.

So gibt es zum Beispiel:

  • kein Schadenfreiheitssystem
  • Prämienberechnung erfolgt immer zu 100%
  • häufig muss auch das ziehende Fahrzeug beim gleichen Versicherer versichert sein
  • nicht alle Versicherer bieten eine Vollkaskoversicherung für Anhänger an

Die Höhe der Prämie einer Anhängerversicherung richtet sich nach

  • Art des Anhängers (PKW-Anhänger, LKW-Anhänger, Pferdeanhänger, Bootsanhänger)
  • Nutzlast
  • private oder gewerbliche Nutzung
  • Neuwert des Anhängers, wenn Teil- oder Vollkasko mitversichert ist

Bei weiteren Fragen zur Anhängerversicherung kommen Sie gerne auf uns zu.

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