Glasversicherung

Glasversicherung Hamburg

Eine Glasbruchversicherung ist eine Versicherung, die insbesondere in Wohnungen mit teurer Einrichtung oder Familien mit Kindern ihre sinnvolle Verwendung findet. Abgedeckt ist Ihr Besitz innerhalb Ihrer Wohnung, sofern dieser aus Glas besteht und zu Bruch geht. Unabhängig vom Grund des Bruches und unabhängig vom Verursacher. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einschlüssen.

Sind Sie Besitzer oder Mieter einer Immobilie in Hamburg oder im Hamburger Umland? Dann kommen Sie gerne auf uns zu.

Wir prüfen, ob sich eine Glasversicherung für Sie lohnt.

Kontakt über Tel 040 – 572 450 96
oder das Kontaktformular (s.u.).

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Versicherungsmakler Hamburg: Ohligschläger & Berger

Sebastian Ohligschläger und Michael Berger
(Ihre Versicherungsmakler Hamburg)

Was man zur Glasversicherung Hamburg wissen muss

Glasversicherung Hamburg

Eine Glasbruchversicherung deckt typischerweise nicht alle Glasschäden innerhalb Ihres Hauses ab. Achten Sie daher insbesondere auf die Einschlüsse der Tarife, um eine Glasbruchversicherung zu finden, die Ihrer persönlichen Situation am ehesten entspricht. So gibt es beispielsweise Glasbruchversicherungen, die den Bruch von Ceranfeldern decken. Eine Ausweitung der Versicherung auf Wintergärten ist ebenso möglich. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist möglicherweise interessant, dass diese in bestimmten Tarifen mitversichert werden können und Sie ggf. auf den Abschluss einer eigenen Photovoltaikversicherung verzichten können.

Die wichtigsten Einschlüsse bei einer Glasversicherung Hamburg sind:

  • Glasscheiben von Fenstern
  • Glasscheiben von Türen
  • Wetterschutzvorbauten
  • Ceranfeld
  • Wintergarten
  • Duschkabinen
  • Abdeckungen von Sonnenkollektoren
  • Glasbausteine
  • Scheiben und Lichtkuppeln aus Kunststoff
  • Aquarien (Volumengröße beachten)
  • Terrarien (Volumengröße beachten)
  • Versicherungssumme von künstlerisch bearbeiteten Glas-Scheiben, -Spiegel und -Platten
  • Versicherungssumme von Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen
  • Versicherungssumme von Schäden an Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien
  • Versicherungssumme von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk und Schutzeinrichtungen
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