Wildunfall: Wann zahlt der Kfz-Versicherer?  

In der dunklen Jahreszeit kommt es auf deutschen Straßen wieder vermehrt zu Wildunfällen. Die Schadensumme liegt bei rund einer halben Milliarde Euro im Jahr, das melden die Kfz-Versicherer. In welchen Fällen kommt die Kfz-Versicherung für Wildschäden am eigenen Fahrzeug auf?

Wer als Autofahrer lediglich Kfz-Haftpflichtschutz besitzt, muss Wildschäden an seinem Wagen selbst zahlen, denn haftpflichtversichert sind nur Schäden anderer, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden. Schäden am eigenen Wagen durch Unfälle mit Haarwild, also mit Wildschweinen, Reh- oder Rotwild, zahlt nur die Kfz-Teilkaskoversicherung. Hat man einen Vollkaskoschutz abgeschlossen, ist die Teilkaskoversicherung automatisch inbegriffen. Je nach Tarif sind in der Teilkasko auch Schäden mit Haus- und Nutztieren eingeschlossen, am besten in der Police nachschauen. Auch wenn es nicht durch direkten Zusammenstoß zum Fahrzeugschaden kommt, sondern infolge eines Ausweichmanövers, springt die Kfz-Teilkaskoversicherung ein. Dazu muss man allerdings glaubhaft machen, dass bei einem Zusammenstoß ein ähnlicher oder sogar größerer Schaden entstanden wäre. Weicht man dagegen einem Kleintier wie etwa einem Hasen oder einem Fuchs aus, zahlt der Kaskoversicherer in der Regel nicht. Erfreulich: Der Versicherungsbeitrag in der Teilkasko steigt nach einem Wildunfall nicht, denn in der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, der zurückgestuft werden könnte.

Nach einem Wildunfall am besten gleich das Warnblinklicht einschalten, die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern und die Polizei rufen. Außerdem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Wagen machen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß vom Unfallort wegläuft, ist der Jagdpächter zu informieren. Als Beweis für den Wildschaden reicht dem Versicherer im Normalfall das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei oder auch eine Wildunfallbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter.

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