Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit Hamburg

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auch Verbrauchervereine empfehlen immer wieder neben einer Privathaftpflichtversicherung den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden sich die Details in den Versicherungsbedingungen. Kann das Versicherungsunternehmen im Ernstfall die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund mangelnder Versicherungsbedingungen ablehnen, bringt es dem Betroffenen nichts, billig versichert gewesen zu sein.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, wie Sie in Hamburg oder im Hamburger Umland Ihre Arbeitskraft absichern können.

Kontakt über Tel 040 – 572 450 96 oder das Kontaktformular (s.u.).

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Versicherungsmakler Hamburg: Ohligschläger & Berger

Sebastian Ohligschläger und Michael Berger
(Ihre Versicherungsmakler Hamburg)

Worauf kommt es bei einer Berufsunfähigkeit Hamburg an?

Im Rechner des Online-Vergleichs ist es möglich, die gewünschten Leistungsbausteine vorzugeben und Sie bekommen nach der Berechnung eine Liste der Versicherungstarife, die all Ihre Vorgaben im Vergleichsrechner erfüllen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Versicherungen können Sie dann bequem miteinander vergleichen.


Der Vergleich wird anonym durchgeführt- es werden nur Informationen abgefragt, die zur Berechnung der Berufsunfähigkeitsversicherungen notwendig sind. So haben Sie die Möglichkeit in Ruhe unterschiedliche Varianten zu berechnen, die Versicherungsbedingungen gegenüber zu stellen und die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Das Ergebnis des Vergleichs können Sie als PDF für Ihre Unterlagen abspeichern.

Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Bausteinen der Berufsunfähigkeitsversicherung, kommen Sie gerne auf uns zu.

Die Bedingungen zur Berufsunfähigkeit unterscheiden sich vor allem in folgenden Punkten:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung
  • Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung
  • Verzicht auf schmerzhafte Behandlungen / Operationen im Rahmen medizinischer Mitwirkungspflichten
  • Umorganisationspflicht des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen
  • zeitlich befristetete Anerkennung des BU-Leistungsfalls
  • Nachversicherungsgarantie ohne Nachweis oder im Fall von Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Aufnahme eines Immobiliendarlehens
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