Junge Beamte sollten ihr Dienstunfähigkeitsrisiko unbedingt privat absichern, denn in den ersten Jahren gibt es kaum finanzielle Versorgung, wenn man aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Wichtig ist ein spezieller Vertrag mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Beamte sind im Ernstfall zwar etwas besser versorgt als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Trotzdem reicht das gekürzte Ruhegehalt häufig nicht aus, falls man als Staatsdiener frühzeitig wegen Krankheit oder Unfall aus dem Dienst ausscheiden muss. Das Ruhegeld wird um schmerzhafte Abschläge gekürzt, die umso höher ausfallen, je weniger Dienstzeit man bis zur Versetzung in den Ruhestand zurückgelegt hat. Beamte auf Probe oder Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit noch gar keinen Pensionsanspruch, sie werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch Beamte auf Lebenszeit erwerben erst nach fünf Dienstjahren überhaupt Anspruch auf Ruhegeld vom Dienstherrn. Diese Versorgungslücke lässt sich zum Glück mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung schließen. Im Ernstfall erhält man vom Versicherer eine feste monatliche Rente unabhängig vom gesetzlichen Ruhegeldanspruch. Die Höhe dieser Dienstunfähigkeitsrente lässt sich bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren. Zusammen mit dem gekürzten Ruhegehalt sollte sie ausreichen, um alle laufenden Ausgaben des täglichen Lebens zu decken.
Wichtig zu wissen: Ob man als Beamtin oder Beamter dienstunfähig ist, entscheidet allein der Dienstherr. Anders als ein Berufsunfähigkeitsschutz zahlt eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung deshalb automatisch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Anders als bei einem Berufsunfähigkeitsschutz verzichtet der Versicherer darauf, die Dienstunfähigkeit noch einmal selbst nachzuprüfen. Tipp: Wer sich frühzeitig absichert, zahlt besonders günstige Beiträge. Sie sind Beamtin oder Beamter und wollen einen erstklassigen finanziellen Schutz gegen Dienstunfähigkeit? Fragen Sie uns jetzt!