Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht Hamburg

Die Gewässerschadenhaftpflicht schützt, wenn man einen Öltank besitzt und aus diesem Öl (z.B. durch ein Leck oder unsachgemäße Befüllung) austritt. Gemäß bürgerlichem Gesetzbuch haftet man für die Schäden, die durch den Betrieb eines Öltanks, z.B. für den Betrieb der Heizung des eigenen Hauses, entstehen.

Dann kann es schnell dazu kommen, dass das Erdreich abgetragen werden muss, weil es kontaminiert ist. Im schlimmsten Fall erreicht das Öl das Grundwasser und es wird richtig teuer.

Sind Sie Besitzer eines Öltanks in Hamburg oder im Hamburger Umland? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen, ob Sie eine gesonderte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung benötigen oder ob die Deckung Ihrer Privathaftpflichtversicherung ausreicht.

Kontakt über Tel 040 – 572 450 96 oder das Kontaktformular (s.u.).

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Versicherungsmakler Hamburg: Ohligschläger & Berger

Sebastian Ohligschläger und Michael Berger
(Ihre Versicherungsmakler Hamburg)

Was man zur Gewässerschadenhaftpflicht Hamburg wissen muss

Gewässerschadenhaftpflicht Hamburg

Eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung sieht in der Regel eine Unterscheidung zwischen oberirdischer und unterirdischer Lage des Containers vor. Da unterirdische Container häufig schneller auf das Erdreich einwirken können, bevor ein Schaden festgestellt wird, wird die Gewässerschadenshaftpflichtversicherung dies in der Tarifierung berücksichtigen. Eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung kann aber auch, je nach Tarif, weitere Leistungen übernehmen. So kann der Fall eintreten, dass Sie dediziert gewässerschädliche Substanzen lagern. Da manche Versicherer dies als nicht versicherungsfähig einstufen, soll Ihnen dieses Beispiel nahelegen, die Tarife der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung genau zu prüfen. Wählen Sie eine Versicherung, die Ihre persönliche Situation wiederspiegelt und absichert.

Die wichtigsten Einschlüsse bei einer Gewässerschadenhaftpflicht Hamburg sind:

  • Höhe der Deckungssumme
  • Rettungskosten
  • Eigenschäden an unbeweglichen Sachen
  • Gutachterkosten
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